Versicherung
Für den Weg zum und von der Kingertagesstätte haben die Eltern die Aufsichtspflicht. Das Kind darf nicht alleine nach Hause gehen ( erst als Vorschulkind mit entsprechender Unterschrift der Eltern). Das päd. Personal hat während der Öffnungszeiten die Aufsichtspflicht für die anvertrauten Kinder. Bei gemeinsamen Veranstaltungen (Ausflug, Schlittenfahrt, Festen ) übernehmen diese die Eltern.
Die Kinder sind bei Unfällen
- auf dem direkten Weg von und zu der Kindertagesstätte
- während des Aufenthalts in der Kindertagesstätte
gesetzlich versichert.
Verletzungen und Unfälle müssen sofort der Leiterin gemeldet werden.