Versicherung

Für den Weg zum und von der Kingertagesstätte haben die Eltern die Aufsichtspflicht. Das Kind darf nicht alleine nach Hause gehen ( erst als Vorschulkind mit entsprechender Unterschrift der Eltern). Das päd. Personal hat während der Öffnungszeiten die Aufsichtspflicht für die anvertrauten Kinder. Bei gemeinsamen Veranstaltungen (Ausflug, Schlittenfahrt, Festen ) übernehmen diese die Eltern.


Die Kinder sind bei Unfällen


  • auf dem direkten Weg von und zu der Kindertagesstätte
  • während des Aufenthalts in der Kindertagesstätte


gesetzlich versichert.


Verletzungen und Unfälle müssen sofort der Leiterin gemeldet werden.