Newsletter 487

487. Newsletter

Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung

Informationen zum Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung und zu den neuen Fördermöglichkeiten


Fachkräftemangel in der Kindertagesbetreuung

Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, unternimmt der Freistaat seit Jahren vielfältige Initiativen. Diese reichen von der Auszahlung eines Qualitätsbonus und dem Ausbau der Ausbildungsstellen über Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramme bis hin zum Einstieg in die Förderung von Verwaltungskräften und von hauswirtschaftlichem Personal zur Entlastung des pädagogischen Personals. Gemeinsam mit den Partnern des Bündnisses für frühkindliche Bildung wurde auf allen Ebenen ein Bündel von Maßnahmen ergriffen, um zusätzlich Fachkräfte für den Bereich der Kindertagesbetreuung zu gewinnen.

Die Maßnahmen wirken: Die Zahl der Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen konnte allein von März 2020 bis März 2022 von 125.119 Beschäftigten auf 135.180 Beschäftigte gesteigert werden (+ 8 Prozent), die Zahl der Verwaltungs- und Hauswirtschaftskräfte von 18.620 auf 20.662. Die überdurchschnittliche Steigerung von 11 Prozent in diesem Bereich ist auch auf den Leitungs- und Verwaltungsbonus zurückzuführen. Die Zahl der betreuten Kinder stieg im selben Zeitraum um 47.587 Kinder bzw. 7 Prozent (Quelle: Bundesstatistik). Der durchschnittliche Anstellungsschlüssel der staatlich geförderten Einrichtungen konnte gleichzeitig von 1:9,23 in 2020 auf 1:9,16 in 2021 verbessert werden (Quelle: KiBiG.web).


Neue Fördermöglichkeiten in der Kindertagesbetreuung

Die Herausforderungen in der Kindertagesbetreuung sind weiterhin groß. Der steigende Bedarf an Bildung, Erziehung und Betreuung (insbesondere steigende Geburtenzahlen, steigende Buchungszeiten, früherer Eintritt in die Kita, Fluchtbewegung) belastet die Einrichtungen erheblich und bringt die Regelstrukturen an die Grenzen. Mit Blick auf den leergefegten Arbeitsmarkt und die benötigte Zeit für eine qualifizierte Ausbildung kann der Zuwachs an Kräften mit dem steigenden Bedarf kaum Schritt halten. Auf dringende Bitte der Kommunalen Spitzenverbände bestehen daher zur Entlastung ab sofort erweiterte Fördermöglichkeiten. Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die neuen Maßnahmen. Diese betreffen im Rahmen eines Modellprojekts ausschließlich die Mini-Kita, Einstiegsgruppen und die Großtagespflege. Diese nun möglichen Modellprojekte sorgen für die nötige Flexibilität vor Ort. Unberührt bleibt natürlich der Regelbetrieb mit seinen verbindlichen Vorgaben. Die Betriebserlaubnisbehörden unterstützen Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen in Ihrer Einrichtung.


Erweiterung der Mini-Kita


Die Mini-Kita ist ein Modellprojekt. Sie ist eine reguläre Kindertageseinrichtung mit Betriebserlaubnis bei begrenzter Kinderzahl. In der Mini-Kita kann eine Kindertagespflegeperson mit Zusatzqualifikationen als „Assistenzkraft in der Kita“ und „Ergänzungskraft in der Mini-Kita“ eingesetzt und in den Anstellungsschlüssel eingerechnet werden.

Bislang konnten in einer Mini-Kita maximal zwölf Kinder gebildet und betreut werden. Bei Anwesenheit von drei Beschäftigten können ab sofort bis zu 15 Kinder betreut werden.

Weitere Informationen zur Mini-Kita und den neuen Gestaltungsmöglichkeiten finden Sie auch hier.


Förderung von Einstiegsgruppen


In sogenannten Einstiegsgruppen können Kinder bis zu einem Zeitraum von zwei Jahren vor der regulären Einschulung gebildet, betreut und gefördert werden, um die Zeit bis zur Aufnahme in eine reguläre Kindertageseinrichtung zu überbrücken. Es handelt sich dabei, wie bei der Mini-Kita, um ein Modellprojekt mit erleichterten Fördervoraussetzungen.
Die Einstiegsgruppen sind dabei rechtsanspruchserfüllend und werden voll nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz gefördert.

Es gelten folgende Erleichterungen:

  • Flexibler Personaleinsatz:
    Die Fachkraftquote entfällt. Der Mindestanstellungsschlüssel (1:11,0) bleibt dabei unverändert. Das heißt, es müssen weiterhin pädagogische Kräfte tätig werden (z.B. Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger, Kräfte mit gleichwertiger Ausbildung, im Einzelfall zugelassene Kräfte).

  • Es gelten keine Vorgaben zu Sprachkenntnissen des pädagogischen Personals. Damit sind z.B. auch die Bildung, Erziehung und Betreuung ukrainischer Kinder durch ukrainische Beschäftigte in Einstiegsgruppen förderfähig.

  • Bei Ü3-Kindern sind auch Buchungszeiten von bis zu drei Stunden täglich förderfähig.

Erweiterung der Großtagespflege (GTP)


Auch bei der GTP werden im Rahmen eines Modellprojekts die Voraussetzungen zur Kinderzahl bzw. zum Personaleinsatz angepasst.

  • Alternative 1: Kinderzahl wie bisher, Erleichterung beim Personaleinsatz

    • Wie bisher: Max. 16 Betreuungsverhältnisse bei max. zehn gleichzeitig betreuten Kindern.

    • Neu: Ab sofort muss auch bei mehr als acht gleichzeitig anwesenden Kindern keine Tagespflegeperson mehr pädagogische Fachkraft sein.

  • Alternative 2: Personaleinsatz wie bisher, Erweiterung der Kinderzahl

    • Wie bisher: Mind. eine Tagespflegeperson ist auch pädagogische Fachkraft.

    • Neu: Max. 18 Betreuungsverhältnisse möglich bei max. 15 gleichzeitig betreuten Kindern.

  • Neu: Unabhängig von der Kinderzahl können in der GTP ab sofort auch Fachkräfte nach § 16 Abs. 6 Kinderbildungsverordnung (also auch Absolventinnen und Absolventen der StMAS-Weiterbildung „Ergänzungskräfte zu Fachkräften in Kindertageseinrichtungen (EK-zu-FK-Kräfte)“) als pädagogische Fachkraft tätig werden.

Für alle diese Maßnahmen gilt:


Es ist eine entsprechende Betriebserlaubnis erforderlich. Eine bestehende Betriebserlaubnis muss angepasst werden. Die Betriebserlaubnisbehörde prüft die geplante Maßnahme im Einzelfall. Das Kindeswohl ist und bleibt der wichtigste Maßstab. Da es sich um Modellprojekte handelt, wird zusätzlich ein Modellvertrag geschlossen. Das Modellprojekt läuft vorerst bis August 2024.

Mit den Maßnahmen wird die Förderung von Bildungs- und Betreuungsangeboten ausgeweitet. Die Träger erhalten im Hinblick auf die Schaffung neuer Bildungs- und Betreuungsplätze zusätzliche Handlungsoptionen bei zusätzlicher Betriebskostenförderung.

Wenn Sie in Ihrer Einrichtung/GTP eine der Maßnahmen umsetzen möchten, wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Betriebserlaubnisbehörde.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

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