Corona Newsletter 476

476. Newsletter

Informationen zum Corona-Virus (SARS-CoV-2)

Rahmenhygieneempfehlung Kindertagesbetreuung

Der Bund hat im März 2022 weitreichende Lockerungen der pandemiebedingten Einschränkungen beschlossen. Der Freistaat kann daher seit 3. April 2022 keinen verbindlichen Rahmenhygieneplan mehr vorgeben. Hierüber hatten wir Sie mit dem 468. Newsletter informiert. Darin hatten wir den Einrichtungen empfohlen, sich weiterhin an unserem Rahmenhygieneplan zu orientieren.

Wir haben nun den Wegfall der Testnachweispflicht zum Anlass genommen, den bisherigen Rahmenhygieneplan zu überarbeiten, zu straffen und in eine Rahmenhygieneempfehlung zu überführen. Regelungen, die keinen Anwendungsbereich mehr haben, wie beispielsweise Ausführungen zur Testnachweispflicht, wurden dabei gestrichen. Andere Punkte, wie die Empfehlungen zum Umfang mit Krankheitssymptomen, wurden gestrafft, bleiben aber im Wesentlichen unverändert.

Bei den neuen Rahmenhygieneempfehlungen handelt es sich um reine Empfehlungen, die bei der Erstellung individueller Hygienekonzepte helfen sollen. Die Einrichtungen sind nach Bundesrecht – wie auch schon vor der Pandemie – verpflichtet, individuelle Hygienekonzepte zu erstellen. Die Einrichtungen können sich dabei freiwillig nach der Rahmenhygieneempfehlung richten. Sie können aber auch ein eigenes Konzept, beispielsweise zum Umgang mit Krankheitssymptomen, entwickeln. Es handelt sich um eine Entscheidung des Einrichtungsträgers. Selbstverständlich können sich die Einrichtungen aber auch weiterhin nach dem bisherigen Rahmenhygieneplan richten. Es besteht also keine Notwendigkeit, das bereits bestehende individuelle Hygienekonzept kurzfristig anzupassen.

Die neue Rahmenhygieneempfehlung ist hier abrufbar.


Mit freundlichen Grüßen

Ihr Referat V 3 – Kindertagesbetreuung

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